
Was kostet die Nutzung des E-Plans?
Der Zugang zur Nutzung von E-Plan erfordert eine Lizenz. Dies ist für den Betrieb und die Weiterentwicklung der Lösung notwendig. Für die Nutzung des E-Plans ist die Teilnahme an Lehrveranstaltungen nicht mehr erforderlich. Schulungsmaterialien und Ressourcen werden auf den Websites zur Verfügung gestellt. Außerdem werden regelmäßig Termine für offene Kurse veröffentlicht, sowie die Möglichkeit, eigene, maßgeschneiderte Kurspakete für Ihr Unternehmen zu bestellen.
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Preis:
Monatsabonnement: NOK 150 (≈13€ /$14) Nur Kartenzahlung
Jahresabonnement: NOK 1.250 (≈110€ /$115) Karte oder Rechnung
24 Monate Abonnement: NOK 2.000 – (≈175€ /$190) Nur Rechnung
Bei Zahlung mit Karte gelten 3 Monate. Unverbindliche kostenlose Testversion!
Folketrygden kann Unterstützung von bis zu 2.000 NOK für Software gewähren, die auf Ihrem eigenen Tablet installiert wird. Unterstützung für Apps/Software
Erwerb von E-Plan
Die Bewerbungslösung e-Plan Habilitation ist derzeit nur auf dem Apple iPad verfügbar.
Eine Lizenzvereinbarung für E-Plan kann direkt auf der Website bestellt werden (siehe oben), wobei Sie zwischen einer Monatslizenz, einer 12-Monats-Lizenz oder einer 24-Monats-Lizenz wählen können. Für auf unserer Website registrierte Lizenzverträge wird eine dreimonatige kostenlose Testphase gewährt.
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Soll die Lizenz von anderen (zum Beispiel einer Gemeinde) bezahlt werden, können Anfragen direkt an die E-Mail-Adresse gestellt werden: faktura@habtech.no . Bei der Bezahlung einer Rechnung benötigen wir keine Angaben zum E-Plan-Nutzer, sondern den Ansprechpartner und die Rechnungsadresse.
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Die Antragslösung E-Plan Habilitation steht zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf der NAV-Rahmenvereinbarung für Hilfsmittel. Bitte beachten Sie, dass die Sozialversicherung Kosten für Apps/Software (außerhalb des Rahmenvertrags) übernehmen kann, die auf privaten Tablets installiert werden. Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier .
Der Bewerbungsprozess:
Allgemeine Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie hier
„Sollte keines der Produkte der Rahmenvereinbarung Ihren Bedürfnissen entsprechen, kann die Hilfsstelle eine Ausnahmegenehmigung für den Kauf des Produkts beantragen. Im Antrag müssen Sie dann gute Gründe darlegen, warum das preislich ausgehandelte Produkt Ihren Bedürfnissen nicht gerecht werden kann.
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Folgende Punkte müssen im Antrag enthalten sein:
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Dass Sie die Hilfsmittel der Rahmenvereinbarung berücksichtigt haben und warum diese Ihren Bedürfnissen nicht gerecht werden können
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Sie müssen begründen, warum die beantragte Hilfe besser funktioniert als die in der Vereinbarung. Eine detaillierte Beschreibung der Funktionen von E-Plan finden Sie hier.